Sachverständigentätigkeit
Leistungen
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Erwachsenenschutz
Der Erwachsenenschutz dient dazu, volljährige Personen zu unterstützen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Ziel ist es, ihre Rechte zu wahren, ihre Selbstbestimmung zu fördern und ihnen bei rechtlichen und alltäglichen Entscheidungen zur Seite zu stehen.
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Geschäfts- und Testierfähigkeit
Geschäfts- und Testierfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit einer Person, rechtlich gültige Entscheidungen zu treffen. Geschäftsfähigkeit bedeutet, Verträge wirksam abschließen zu können, während Testierfähigkeit die Fähigkeit beschreibt, ein gültiges Testament zu errichten – in beiden Fällen ist entscheidend, ob die Person die Bedeutung und Folgen ihrer Handlungen verstehen und frei entscheiden kann.
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Gesundheitsbezogene Maßnahmen „Therapie statt Strafe“ (BMG)
Gesundheitsbezogene Maßnahmen im Sinne von „Therapie statt Strafe“ nach dem BMG (Maßnahmenvollzug) kommen bei Personen zur Anwendung, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankung strafrechtlich auffällig wurden. Anstelle einer Freiheitsstrafe wird eine therapeutische Behandlung angeordnet, um die zugrunde liegenden Gesundheitsprobleme zu behandeln und die Rückfallgefahr zu verringern.
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Zurechnungsfähigkeit
Zurechnungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, das Unrecht einer Tat einzusehen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Ist eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder schweren geistigen Beeinträchtigung dazu nicht in der Lage, kann sie im strafrechtlichen Sinne als nicht zurechnungsfähig gelten und somit nicht oder nur eingeschränkt für ihr Verhalten verantwortlich gemacht werden.
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Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit
Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit beschreiben die Fähigkeit einer beschuldigten Person, aktiv und sinnvoll an einem Strafverfahren teilzunehmen. Dazu gehört insbesondere, das Geschehen zu verstehen, sich sachgerecht zu äußern und die eigene Verteidigung wahrzunehmen – ist diese Fähigkeit z. B. durch eine psychische Erkrankung beeinträchtigt, kann ein Verfahren ausgesetzt oder angepasst werden.
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Seelische bzw. Immaterielle Schäden/-Schmerzen
Seelische bzw. immaterielle Schäden beziehen sich auf psychische Belastungen oder Schmerzen, die durch ein schädigendes Ereignis verursacht wurden – etwa Angstzustände, Schlafstörungen oder Traumatisierungen. Im Gegensatz zu körperlichen Schäden sind sie nicht sichtbar, können aber ebenso gravierende Auswirkungen haben und unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich als immaterieller Schaden (z. B. Schmerzensgeld) geltend gemacht werden.
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Glaubhaftigkeit/Aussagetüchtigkeit
Glaubhaftigkeit bezieht sich auf die inhaltliche Zuverlässigkeit und innere Stimmigkeit einer Aussage, unabhängig von der Person, die sie tätigt. Aussagetüchtigkeit hingegen beschreibt die Fähigkeit einer Person, überhaupt eine verwertbare Aussage machen zu können – also ein Geschehen wahrzunehmen, zu erinnern und verständlich wiederzugeben. Beide Aspekte sind zentral bei der Beurteilung von Aussagen in Straf- und Zivilverfahren.
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Jugendliche Reife
Jugendliche Reife bezeichnet den Entwicklungsstand junger Menschen, der ihre Fähigkeit bestimmt, verantwortungsbewusst und selbstständig Entscheidungen zu treffen. Sie umfasst sowohl geistige, emotionale als auch soziale Kompetenzen und spielt eine wichtige Rolle bei rechtlichen Bewertungen, etwa im Jugendstrafrecht oder bei Einwilligungen in medizinische Maßnahmen.
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Pensionsbegutachtung/REHA-Geld (PVA)
Pensionsbegutachtung ist ein medizinisches Gutachten, das im Rahmen der Prüfung eines Pensionsanspruchs erstellt wird, um den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit einer Person zu beurteilen. REHA-Geld (Rehabilitationsgeld) wird von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) während einer medizinischen Rehabilitation als finanzielle Unterstützung gezahlt, wenn jemand aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht arbeiten kann.
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Minderung der Erwerbsfähigkeit (AUVA)
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bezeichnet den Grad, in dem eine Person durch einen Unfall oder eine Krankheit in ihrer Fähigkeit, beruflich zu arbeiten, dauerhaft eingeschränkt ist. Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bewertet die MdE, um Ansprüche auf Leistungen wie Renten oder Entschädigungen festzulegen.
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Familienrecht
Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, einschließlich Ehe, Partnerschaft, Elternschaft, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt. Es dient dem Schutz der familiären Gemeinschaft und der Rechte aller Beteiligten, besonders von Kindern.