Psychodiagnostische Praxis 

… im Herzen von Dornbirn.

Unsere Leistungen im Bereich der Psychodiagnostik in Dornbirn umfassen: 

  • Psychologische Gutachten für Gerichte und andere Institutionen (bspw. Versicherungen, Behörden,…) sowie Privatpersonen
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Beantwortung von Einzelfragen
  • Bewertung von psychologischen Gutachten entsprechend der Qualitätskriterien
  • Psychische Eignung zur postgraduellen Ausbildung zur Klinischen und GesundheitspsychologIn
  • Neuropsychologische Diagnostik und Therapie verschiedenster Störungsbilder sowie diversen diagnostischen Fragestellungen:
    • ADHS, Lese-/ Rechtschreibschwäche, Autismus, Demenz
    • Aufnahme in den Polizeidienst
    • Fahreignung
    • Transgender
  • Im Rahmen eines geplanten adipositas-chirurgischen Eingriffs:
    • Magenbypass, Magenverkleinerung (Magen-Sleeve-Resektion) 
    • Omega-Loop-Magenbypass, Magenballon, Magenband
  • Für die Kostenübernahme der Krankenkasse bei verschiedenen ästhetischen Operationen oder Behandlungen sowie vor ästhetischen Operationen:
    • Bauchdeckenstraffung
    • nach starker Gewichtsreduktion (Lipektomie) 
    • Brustkorrektur mit Brustvergößerung oder -verkleinerung

Die Sachverständigentätigkeit umfasst insbesondere die Bereiche:

  • Geschäfts-/ Testierfähigkeit
  • Vernehmungs-/ Verhandlungsfähigkeit
  • Erwachsenenschutz
  • Heimunterbringung
     
  • Kontradiktorische Vernehmungen
  • Glaubhaftigkeit/Aussagetüchtigkeit
  • Beurteilung der jugendlichen Reife
     
  • Bestimmung von seelischen bzw. immateriellen Schäden/Schmerzen (§ 1325 ABGB)
     
  • Renten-/ Arbeitsfähigkeit (PVA)
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit (AUVA)
  • Invalidität
  • Fahreignung/ Lenkeignung
  • Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
     
  • Familienrecht z.B.:
    • Obsorge
    • Kontaktrecht
    • Fremdunterbringung
    • Kindeswohl
    • Missbrauch
    • Erziehungseignung
  • Zurechnungsfähigkeit gemäß § 11 StGB
  • Pathologischer Rausch/Berauschung (§ 287 StGB)
  • Suchtmittelgesetz z.B.:
    • Notwendigkeit gesundheitsbezogener Maßnahmen (§11 bzw. § 12 SMG)
    • Therapiefähigkeit gemäß § 39 SMG

Allgemeine Anmerkungen:


Aufträge zu psychologischen Gutachten werden aus den Bundesländern Vorarlberg und Tirol (gegebenenfalls auch aus anderen Bundesländern) sowie Liechtenstein (gegebenenfalls auch aus der Schweiz) angenommen.

Wir bemühen uns, Ihren Fall mit größtmöglicher Anstrengung zu bearbeiten. Die Ausarbeitung von umfangreichen Gutachten dauert in der Regel 3 – 5 Monate. Denn gut Ding braucht manchmal Weile. Gutachterliche Stellungnahmen von Einzelfragen und einfach gehaltene Aufträge werden in der Regel innerhalb von 4 – 6 Wochen fertiggestellt. In dringenden Angelegenheiten kann die Ausfertigung der Gutachten und Stellungnahmen nach Rücksprache innerhalb eines kürzeren Zeitintervalls bearbeitet werden.

Die Preise bestimmen sich grundsätzlich nach der Dauer und Komplexität des Auftrags, weiters können diese auch pauschal vereinbart werden.